Temperatur messen und überwachen

 
Tempera­tur­messung / Tempera­tur­über­wachung
 

Temperatursensor PT1000 für Temperatursignal
PT1000 Temperaturfühler

Der PT1000 Tempera­tur­fühler ist ein sich durch die Tem­pe­ratur ändernder Messwi­derstand von 1000 Ohm als Basiswert.
Mit steigender Tenpe­ratur erhöht sich sein Innen­wider­stand. Er liefert also ein analoges Messsignal in Form eines Stromsignals.

Für die Tankinhalt-Anzeige­geräte von TECSON kann der PT1000 mit einem Mess­adapter geliefert werden, der das Signal digita­lisiert und im Gerät als aktuellen Tempe­ratur­wert im Display zur Anzeige bringt. Je nach Geräte­aus­führug kann im Ergebnis ein Relais und damit ein Stromkreis tempe­ratur­abhängig geschaltet werden oder der Tempera­turwert fernge­meldet werden. Entsprechend ist eine Tempe­ratur­über­wachung oder ein Tempe­ratur­alarm oder eine Tempe­ratur­steuerung realisierbar.

Messadapter für Signalauswertung
Temperatur-Messadapter

Einsatz­felder / Anwendungen:

  • Überwachung einer Heizungstemperatur:
    Es kann z.B. die Vorlauftempe­ratur der Heizung überwacht werden.
    Dazu wird der PT1000 an die Vorlauf­leitung des Heizkreises mit Kontakt angebracht.
    In Verbindung mit dem Gerät LX-GSM lässt sich eine Heizungs­störung sicher fern­melden und fern­über­wachen.
  • Erfassung der Raumtempe­ratur oder der Außen­tempe­ratur.
  • Messung und Überwachung der Tempe­ratur einer Lager­flüssig­keit. Hierbei wird der tauch­fähige PT1000 Messfühler in den Behälter abgesenkt.
  • Temperatursteuerung:
    Besispielsweise kann mit einem Auswerte­gerät LX-2-R bei Über­schreiten oder Unter­schreiten einer Tempe­ratur über das Geräte­relais ein Stromkreis geschaltet werden. Das Relais schaltet z.B. ein Heiz­element oder eine Kühl­vorrich­tung ein oder aus.
Temperturfühler PT1000 + Adapter f. Signalauswertung
Pt-1000 mit dem Messadapter

Beschreibung und Anschluss:

Lieferbare Komponenten:

  • PT1000 Sensor mit 3m Kabel (PVC gemantelt).  ArtNr. 12058
  • Messadapter f. PT-1000, für TECSON Auswertegeräte.  ArtNr. 1206