Heizungs­mo­der­ni­sierung

Heizkessel-Austausch: Was ich dazu wissen muss!

Vom Heizungs­tausch nicht betroffen sind folgende Heizungs­anlagen:

  • Niedertemperatur und Brennwertkessel.
  • Anlagen deren Eigentümer älter als 80 Jahre sind.
  • Wenn es eine untypisch kleine Anlage mit < 4 KW ist.
  • Wenn es eine sehr große Heizanlage mit > 400 KW ist.

 

Der Bundesrat hat am 12. Mai das vom Bundes­kabinett einge­brachte Gesetz für den Einbau klima­freund­licher Heizungen kontrovers diskutiert. Viele Bürger sind hochgradig verunsichert und fürchten eine finanzielle Überfor­derung.

Die zuvor bereits von verschiedenen Seiten geäußerten Forderungen nach Abände­rungen wurden auch im Bundesrat von verschie­denen Seiten vorgebracht. Im Grundsatz stimmen die Bundes­länder den Heizungs­änderungs­plänen zwar weitgehend zu, aber es brauche deutlich mehr Förderungen und mehr Ausnahmen. Man sei bei diesem Vorhaben auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung angewiesen, wurde gemahnt. Auch die Finanzier­barkeit des Heizungs­tauschs ist ein sehr wichtiger Punkt: "Die Menschen haben Angst. Und das Thema der Förderungen ist noch nicht abschließend geklärt."

Gesetz zu Heizungs­mo­der­ni­sierung / Heizungs­aus­tausch

Heizkessel Austausch
Kesseltausch

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) schreibt bei Hausbe­sit­zer­wechsel eine Aus­tausch­pflicht für viele Öl- und Gas­heizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Es mehren sich die Forderungen, den geplanten Start des Gesetzes von Januar 2024 etwas oder auch deutlich zu verschieben. Von Seiten der Industrie wird ein Start zu 2027 als realis­tischer und viel vernünftig erachtet.
Die einzelnen Bundes­länder haben zahl­reiche Nach­besse­rungs­vor­schläge. Die zentrale Frage sei nicht, wann das Gesetz in Kraft trete, sondern dass es tatsächlich umsetzbar ist. Wirt­schafts­minister Robert Habeck deutete an, dass ein etwas späterer Start­termin für das Heizungs-Gesetz für ihn verhan­delbar wäre. Die Oppo­sition hin­gegen fordert sogar deren kom­plette Zurück­ziehung und völlig neue Erar­beitung. Aktuell wird der Gesetzes­entwurf im Bundestag diskutiert.

Mitten in der Debatte erlebt die Heizungs­industrie einen Boom. Selten hat die Branche so viele Heizungen verkauft wie in den letzten Monaten. Besonders stark wächst auch die Sparte der Wärme­pumpen mit einem Plus von über 110%. Brenn­wert­kessel entspre­chen dem Stand der Technik. Öl-Nieder­tempe­ratur­kessel oder Brenn­wert­kessel müssen nicht ausge­tauscht werden, im Gegen­satz zu alten Konstant­tempe­ratur­kesseln. Stand der Technik ist die Brennwert­technik, die auch die Konden­sations­wärme nutzt und so besonders effizient heizt. Brenn­wert­kessel arbeiten bedarfs­gerecht und sparsam, indem sie nur dann Wärme zur Verfü­gung stellen, wenn sie auch gebraucht wird.

In der Debatte: Gesetzes­neuerung zu 2024

Moderne Heizsysteme
65% Erneuerbare

Ab 2024 soll eine Gesetzes­neuerung kommen:
Wenn Ihre Gas- oder Ölheizung kaputt geht, müssen Sie diese gegen eine ökologi­schere Technologie austauschen. Der Einbau einer neuen, reinen Öl- oder Gasheizung ist nicht mehr erlaubt. Jede neu eingebaute Heizung muss dann mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Es gibt aber viele Übergangs­fristen und Ausnahmen, die noch geschnürt werden müssen.

Welche Öl- und Gaskessel müssen ausgetauscht werden?
Die gesetzliche Austausch­pflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zwei­familien­häuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben. Den Austausch bezuschusst der Staat mit viel Geld.

Das Gebäude­ener­gie­gesetz (GEG) legt fest,
dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, ...

  • .. die älter als 30 Jahre sind.
    Ihre Heizung ist von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1993 und älter ist.
  • .. wenn es ein (alter) Konstanttemperatur-Kesseltyp ist.
    Diese Heizkessel heizen besonders ineffizient und verbrauchen deutlich mehr Energie als nötig. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen.
  • .. der Kessel eine Heizleistung von 4 bis 400 kW hat.
    Umgekehrt bedeutet das: Alle Kessel mit einer kleineren oder höheren Heizleistung sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ist es sinnvoll, weiter mit Öl zu heizen?

Bei Heizöl bleiben und günstig heizen.
Hier wichtige Antworten

Selbst­ver­ständlich dürfen bestehende Ölheizungen über 2026 hinaus noch sehr lange weiter­betrieben werden. Das Bundes­wirtschafts­ministe­rium hat festgelegt, dass eingebaute Öl- und Gashei­zungen höchsten 30 Jahre lang laufen dürfen. Ab 2045 soll es dann ein komplettes Betriebs­verbot geben. Aber auch: 'Wer eine solche Heizung besitzt, kann sie behalten. Niemand rennt in den nächsten Jahren in den Keller und reißt sie raus.

Der Heizöltank ist faktisch der Wärmeenergie­speicher im eigenen Haus. Ihr Öltank speichert typisch Ihren Heizwärme- und Warmwasser­bedarf für ein ganzes Jahr! Das macht Sie unabhängig. Im langjährigen Vergleich war Heizöl preiswerter als etwa Erdgas, und war in 2022 sogar deutlich günstiger als Pellets.

Auch mit Blick in die Zukunft lohnt es sich, bei Öl oder Öl mit grüner Zusatz­energie zu bleiben. Die Öl-Brennwert­technik ist hoch­effizient und lässt sich in bester Weise mit erneuer­baren Energien kombinieren. Ideal wäre das Ganze in Verbindung mit synthe­tischen Kraftstoffen und Brennstoffen (Future Fuels), wenn denn die Politik die Weichen richtig stellen würde.

Was Sie zum "großen Heizungs­tausch" wissen müssen

Heizungsaustausch
Kosten, Förderung, Frist

Die Bundes­re­gierung schiebt ein Vorhaben historischen Ausmaßes an. Der große Heizungs­tausch soll beginnen. Ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen sollen durch eine bundesweite Heizungs­moderni­sierung bis 2045 verschwinden. Greifen soll das zum 1. Januar 2024, was aber noch nicht entschieden ist. Allerdings ist sogar ein Scheitern des Gesetzes noch denkbar.

Erst im Jahr 2045 tritt ein Verbot fossiler Heizungen in Kraft. Das Verbot betrifft keine Gashei­zungen, die dann mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Für alle anderen Heizungen gilt: Nur irreparabel defekte Heizungen dürfen nicht durch neue Öl- und Gas­heizungen ersetzt werden. Der Neueinbau von reinen Ölheizungen ist schon nach dem geltenden GEG ab 2026 weitgehend verboten.

Werden die Kosten auf Mieter umgelegt?
Der Heizungs­tausch wird auch Mieter treffen unter der Annahme, dass ihre Verbrauchs- und Betriebs­kosten durch die Moderni­sierungs­kosten sinken. Während der Einbau einer neuen Heizung als Instand­haltungs­maß­nahme durch den Vermieter zu tragen ist und auch der Austausch einer sehr alten Heizung zumindest teilweise als Instand­haltung gilt, ist eine Moderni­sierung zur Senkung des Verbrauchs umlagefähig. Allerdings soll die Umlage begrenzt werden, wenn sich der Eigentümer für eine Heizung entscheidet, die Biogas oder Wasserstoff verbrennt.

Bundes­zu­schüsse von bis zu 50% der Kosten sind je nach Fall und Bedingungen erhältlich. Sprechen Sie bitte Ihren Heizungs­wartungs­dienst oder auch den Schorn­stein­feger bei nächster Gelegen­heit auf dieses Thema und die konkrete Bezuschuss­barkeit in Ihrem Moderni­sierungs­fall an. Ein korrekter Antrag kann sich sehr lohnen. Das sollte man mitnehmen.