Heizungsmodernisierung
Heizkessel-Austausch: Was ich dazu wissen muss!
Vom Heizungstausch nicht betroffen sind folgende Heizungsanlagen:
- Niedertemperatur und Brennwertkessel.
- Anlagen deren Eigentümer älter als 80 Jahre sind.
- Wenn es eine untypisch kleine Anlage mit < 4 KW ist.
- Wenn es eine sehr große Heizanlage mit > 400 KW ist.
Der Bundesrat hat am 12. Mai das vom Bundeskabinett eingebrachte Gesetz für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kontrovers diskutiert. Viele Bürger sind hochgradig verunsichert und fürchten eine finanzielle Überforderung.
Die zuvor bereits von verschiedenen Seiten geäußerten Forderungen nach Abänderungen wurden auch im Bundesrat von verschiedenen Seiten vorgebracht. Im Grundsatz stimmen die Bundesländer den Heizungsänderungsplänen zwar weitgehend zu, aber es brauche deutlich mehr Förderungen und mehr Ausnahmen. Man sei bei diesem Vorhaben auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung angewiesen, wurde gemahnt. Auch die Finanzierbarkeit des Heizungstauschs ist ein sehr wichtiger Punkt: "Die Menschen haben Angst. Und das Thema der Förderungen ist noch nicht abschließend geklärt."
Gesetz zu Heizungsmodernisierung / Heizungsaustausch

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei Hausbesitzerwechsel eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Es mehren sich die Forderungen, den geplanten Start des Gesetzes von Januar 2024 etwas oder auch deutlich zu verschieben. Von Seiten der Industrie wird ein Start zu 2027 als realistischer und viel vernünftig erachtet.
Die einzelnen Bundesländer haben zahlreiche Nachbesserungsvorschläge. Die zentrale Frage sei nicht, wann das Gesetz in Kraft trete, sondern dass es tatsächlich umsetzbar ist. Wirtschaftsminister Robert Habeck deutete an, dass ein etwas späterer Starttermin für das Heizungs-Gesetz für ihn verhandelbar wäre. Die Opposition hingegen fordert sogar deren komplette Zurückziehung und völlig neue Erarbeitung. Aktuell wird der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert.
Mitten in der Debatte erlebt die Heizungsindustrie einen Boom. Selten hat die Branche so viele Heizungen verkauft wie in den letzten Monaten. Besonders stark wächst auch die Sparte der Wärmepumpen mit einem Plus von über 110%. Brennwertkessel entsprechen dem Stand der Technik. Öl-Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden, im Gegensatz zu alten Konstanttemperaturkesseln. Stand der Technik ist die Brennwerttechnik, die auch die Kondensationswärme nutzt und so besonders effizient heizt. Brennwertkessel arbeiten bedarfsgerecht und sparsam, indem sie nur dann Wärme zur Verfügung stellen, wenn sie auch gebraucht wird.
In der Debatte: Gesetzesneuerung zu 2024

Ab 2024 soll eine Gesetzesneuerung kommen:
Wenn Ihre Gas- oder Ölheizung kaputt geht, müssen Sie diese gegen eine ökologischere Technologie austauschen. Der Einbau einer neuen, reinen Öl- oder Gasheizung ist nicht mehr erlaubt. Jede neu eingebaute Heizung muss dann mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Es gibt aber viele Übergangsfristen und Ausnahmen, die noch geschnürt werden müssen.
Welche Öl- und Gaskessel müssen ausgetauscht werden?
Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben. Den Austausch bezuschusst der Staat mit viel Geld.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest,
dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, ...
- .. die älter als 30 Jahre sind.
Ihre Heizung ist von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1993 und älter ist. - .. wenn es ein (alter) Konstanttemperatur-Kesseltyp ist.
Diese Heizkessel heizen besonders ineffizient und verbrauchen deutlich mehr Energie als nötig. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. - .. der Kessel eine Heizleistung von 4 bis 400 kW hat.
Umgekehrt bedeutet das: Alle Kessel mit einer kleineren oder höheren Heizleistung sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
Ist es sinnvoll, weiter mit Öl zu heizen?

Selbstverständlich dürfen bestehende Ölheizungen über 2026 hinaus noch sehr lange weiterbetrieben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat festgelegt, dass eingebaute Öl- und Gasheizungen höchsten 30 Jahre lang laufen dürfen. Ab 2045 soll es dann ein komplettes Betriebsverbot geben. Aber auch: 'Wer eine solche Heizung besitzt, kann sie behalten. Niemand rennt in den nächsten Jahren in den Keller und reißt sie raus.
Der Heizöltank ist faktisch der Wärmeenergiespeicher im eigenen Haus. Ihr Öltank speichert typisch Ihren Heizwärme- und Warmwasserbedarf für ein ganzes Jahr! Das macht Sie unabhängig. Im langjährigen Vergleich war Heizöl preiswerter als etwa Erdgas, und war in 2022 sogar deutlich günstiger als Pellets.
Auch mit Blick in die Zukunft lohnt es sich, bei Öl oder Öl mit grüner Zusatzenergie zu bleiben. Die Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient und lässt sich in bester Weise mit erneuerbaren Energien kombinieren. Ideal wäre das Ganze in Verbindung mit synthetischen Kraftstoffen und Brennstoffen (Future Fuels), wenn denn die Politik die Weichen richtig stellen würde.
Was Sie zum "großen Heizungstausch" wissen müssen

Die Bundesregierung schiebt ein Vorhaben historischen Ausmaßes an. Der große Heizungstausch soll beginnen. Ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen sollen durch eine bundesweite Heizungsmodernisierung bis 2045 verschwinden. Greifen soll das zum 1. Januar 2024, was aber noch nicht entschieden ist. Allerdings ist sogar ein Scheitern des Gesetzes noch denkbar.
Erst im Jahr 2045 tritt ein Verbot fossiler Heizungen in Kraft. Das Verbot betrifft keine Gasheizungen, die dann mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Für alle anderen Heizungen gilt: Nur irreparabel defekte Heizungen dürfen nicht durch neue Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. Der Neueinbau von reinen Ölheizungen ist schon nach dem geltenden GEG ab 2026 weitgehend verboten.
Werden die Kosten auf Mieter umgelegt?
Der Heizungstausch wird auch Mieter treffen unter der Annahme, dass ihre Verbrauchs- und Betriebskosten durch die Modernisierungskosten sinken. Während der Einbau einer neuen Heizung als Instandhaltungsmaßnahme durch den Vermieter zu tragen ist und auch der Austausch einer sehr alten Heizung zumindest teilweise als Instandhaltung gilt, ist eine Modernisierung zur Senkung des Verbrauchs umlagefähig. Allerdings soll die Umlage begrenzt werden, wenn sich der Eigentümer für eine Heizung entscheidet, die Biogas oder Wasserstoff verbrennt.
Bundeszuschüsse von bis zu 50% der Kosten sind je nach Fall und Bedingungen erhältlich. Sprechen Sie bitte Ihren Heizungswartungsdienst oder auch den Schornsteinfeger bei nächster Gelegenheit auf dieses Thema und die konkrete Bezuschussbarkeit in Ihrem Modernisierungsfall an. Ein korrekter Antrag kann sich sehr lohnen. Das sollte man mitnehmen.